Berufswunsch Fachärztin oder Facharzt für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie



Die (Muster-) Weiterbildungsordnung der Bundesärztekammer setzt für den erfolgreichen Abschluss der Facharztweiterbildung für das Fachgebiet Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie neben der ärztlichen Approbation bzw. der Erteilung der Erlaubnis zur Ausübung des ärztlichen Berufes gemäß Bundesärzteordnung auch das zahnärztliche Staatsexamen voraus.

Für ein Zweit- oder Parallelstudium der Zahnmedizin an der Universität Hamburg mit dem Berufswunsch Fachärztin/ Facharzt für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie bewerben Sie sich bei der Stiftung für Hochschulzulassung . Dasselbe Bewerbungsverfahren gilt für bereits approbierte Zahnärztinnen und Zahnärzte, die zur weiteren Qualifikation zum Facharzt/ zur Fachärztin für Mund- , Kiefer- und Gesichtschirurgie Medizin studieren möchten.

Auf der Homepage der Stiftung für Hochchulzulassung finden Sie nähere Informationen zu Bedingungen und Durchführung des Bewerbungsverfahrens. Eine Direktbewerbung an der Universität Hamburg oder an der Medizinischen Fakultät/ UKE ist nicht möglich. Ausnahme: Falls Sie die Staatsangehörigkeit eines Nicht-EU-Landes besitzen, bewerben Sie sich bitte direkt bei der Universität Hamburg.

Informationen über Leistungen, die aus dem Studium der Zahnmedizin im Studiengang Medizin angerechnet werden können, erteilen die Landesprüfungsämter für Heilberufe. I.d.R. verkürzt sich die Studienzeit für den Studiengang Medizin durch die angerechneten Leistungen nicht.

Informationen über Leistungen, die aus dem Studium der Medizin im Studiengang Zahnmedizin angerechnet werden können, erteilen ebenso die Landesprüfungsämter. Bei einem Zweitstudium Zahnmedizin im Anschluss an die ärztliche Approbation ist in der Approbationsordnung für Zahnärzte §61 geregelt, welche Studienleistungen aus dem Studiengang Medizin im Studiengnag Zahnmedizin angerechnet werden können.

Bei Fragen zum Seiteninhalt wenden Sie sich bitte an Frau Isabel Gutschow .