Kleinere Unternehmen
Je nachdem, in welcher Branche Sie arbeiten, haben Sie und Ihre Mitarbeiter:innen mit unterschiedlichen Gefährdungen wie etwa Lärm oder Gefahrstoffen zu tun. Wir nehmen Sie an die Hand, wenn es darum geht, die richtigen arbeitsmedizinischen Leistungen vorzuhalten. Entsprechend Ihres Bedarfs stellen wir Ihnen ein passendes Maßnahmenbündel für den Gesundheitsschutz in Ihrem Unternehmen zusammen.
Unternehmen mit bis zu 50 Mitarbeiter:innen können, je nachdem zu welcher Berufsgenossenschaft sie gehören, die so genannte alternative bedarfsorientierte Betreuung wählen. Hierbei können viele Leistungen wie etwa die Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung durch den Unternehmer selbst abgedeckt werden. Voraussetzung hierfür ist eine Weiterbildung im Bereich Arbeitsschutz bei der Berufsgenossenschaft.
Wer der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) angehört, wird beispielsweise bei den Schulungsangeboten des Fachbereichsleiters Prof. Dr. Volker Harth fündig.
Andere ausgewählte Leistungen, die vom Gesetz unter die so genannte betriebsspezifsche Betreuung fallen, müssen jedoch weiterhin von Arbeitsmediziner:innen durchgeführt werden. Sehr gern unterstützen wir Sie bei diesen spezifischen Angeboten – je nach Ihren Anforderungen. Welche Leistungen insgesamt zum Portfolio gehören, lesen Sie hier .