Verhaltenskodex digitale Lehre
Aufbauend auf dem Verhaltenskodex für die Lehre am UKE gelten die folgenden Ergänzungen für die digitale Lehre im Rahmen der Studiengänge Humanmedizin, Zahnmedizin und Hebammenwissenschaft am UKE.
1. Alle studentischen Teilnehmenden der digitalen Lehrveranstaltungen sollen, wenn möglich, selbstständig für eine angemessene technische Ausstattung sorgen.
2. Lehrende sollen rechtzeitig den digitalen Lehrraum öffnen und Studierende sich pünktlich einwählen.
3. Lehrende sollen digitale Lehrinhalte pünktlich zur Verfügung stellen; die Länge asynchroner digitaler Medien soll den laut Stundenplan verfügbaren Zeitrahmen nicht überschreiten.
4. Es sollen sich möglichst alle mit aktivem Video an den Lehrveranstaltungen beteiligen, weil dies die Lehr- und Lernatmosphäre sowie die Kommunikation wesentlich verbessert. Die Privatsphäre kann beispielsweise durch virtuellen Hintergrund oder die „Blur“-Funktion geschützt werden.
5. Es sollen möglichst alle Teilnehmenden der Lehrveranstaltungen einen Verweis auf die präferierte Anredeform (z.B. Frau, Herr oder andere) in die Namensbeschreibung einfügen.
6. In Absprache mit den Dozierenden sollen für Redebeiträge die Funktion „Handzeichen“ oder der Chat verwendet und Mikrofone kurzzeitig aktiviert werden.
7. Der respektvolle Umgang der Teilnehmenden gilt auch im digitalen Raum, so dass jegliche Form von verletzendem und diskriminierendem Verhalten oder andere Formen von digitalem Mobbing untersagt sind.
8. Zum Schutz von Persönlichkeits- und Urheberrechten dürfen digitale Lehrveranstaltungen in keiner Form aufgezeichnet, gespeichert sowie über andere Medien weiterverbreitet werden (z.B. Screenshots, Videos, Tonspur). Ausschließlich berechtigte Personen dürfen an den digitalen Lehrveranstaltungen teilnehmen. Zugangsdaten dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.
9. Darüber hinaus gilt für digitale Lehrveranstaltungen mit Patientinnen und Patienten: Diese unterliegen der ärztlichen Schweigepflicht sowie den datenschutzrechtlichen Grundlagen. Patienten- und personenbezogene Daten dürfen nur mit deren schriftlichem Einverständnis verwendet werden. [aktuell noch in Klärung. Es dürfen derzeit keine patientenbezogenen Daten verwendet werden]
Der Verhaltenskodex digitale Lehre als PDF-Datei zum Download.
Verhaltenskodex Lehre
Der Verhaltenskodex Lehre orientiert sich am Leitbild des Universitätsklinikums Hamburg-
Eppendorf (UKE), in dem unter anderem ein respektvoller und wertschätzender Umgang betont
wird. Die folgenden Verhaltensgrundsätze gelten für Lehrende wie für Studierende.
1. Lehrende und Studierende gehen respektvoll miteinander um. Dazu gehört, dass sie während der Lehrveranstaltungen aufmerksam sind, sich auf diese konzentrieren und sich aktiv beteiligen.
2. Die Nutzung von Handys und Smartphones während der Lehrveranstaltungen ist untersagt. Dozierende, die für die Sicherung der Patientenversorgung verantwortlich sind, sind von dieser
Regel ausgenommen, reduzieren aber die Nutzung auf das Notwendige.
3. Um eine optimale Interaktion zwischen Lehrenden und Studierenden zu gewährleisten, ist auch die Nutzung von anderen elektronischen Geräten (Notebooks, Tablets) auf das für die Lehrveranstaltung Notwendige zu reduzieren.
4. Während der Lehrveranstaltungen dürfen keine Fotos, Filme oder Audioaufnahmen gemacht werden. Über Sonderregelungen wird auf Antrag an das Dekanat entschieden.
5. Lehrende und Studierende haben pünktlich zu den Lehrveranstaltungen zu erscheinen.
6. Essen während der Lehrveranstaltungen ist untersagt.
7. Für ihre Bereitschaft zur Teilnahme am Unterricht gebührt den Patientinnen und Patienten ein besonderer Respekt. Insofern hat bei Veranstaltungen mit Patientenbeteiligung nicht nur das Essen, sondern auch das Trinken ausnahmslos zu unterbleiben und es ist auf ein angemessenes und gepflegtes äußeres Erscheinungsbild zu achten.