Forschungstierhaltung
Das Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf (UKE) ist der Gesundheit verpflichtet. Dabei ist das Ziel der Schutz von Gesundheit und Leben von Mensch und Tier. Um Menschen mit schwerwiegenden Erkrankungen zukünftig noch besser helfen zu können, ist weitere Grundlagen- und klinische Forschung unabdingbar. Im UKE arbeitet eine Reihe biomedizinischer Arbeitsgruppen mit internationalem Renommee daran, die Grundlagen von Krankheiten zu verstehen und neue Erkenntnisse in die Klinik zu übertragen. Diese Forschung ist darauf angewiesen, neben vielen weiteren empirischen Modellen, auch Versuche an Tieren durchzuführen. Denn viele wissenschaftliche Fragestellungen können nur an einem lebenden Organismus genauer erforscht werden. Tierversuche helfen dabei, etwa schwerwiegende Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Krebs, neurologische Krankheiten oder Stoffwechelstörungen zu behandeln.
Das Team der Forschungstierhaltung unterstützt und berät die tierexperimentell tätigen Institute und Arbeitsgruppen des UKE in allen Fragen zur Durchführung von Tierversuchen. Unser Anliegen ist es, exzellente Wissenschaft mit höchsten Standards beim Tierschutz zu verbinden. Dabei sorgen speziell ausgebildete Tierpfleger:innen für eine tiergerechte Haltung und Pflege. Tierärzt:innen und Biolog:innen beraten und überwachen als Tierschutzbeauftragte die Versuchsdurchführenden bei der Planung, Beantragung und Durchführung ihrer Projekte.
Eine artgerechte Haltung unserer Versuchstiere ist für uns selbstverständlich. Regelmäßige Fortbildungen sorgen dafür, dass alle Mitarbeitenden auf dem aktuellen Stand von Tierschutz und artgerechter Tierhaltung sind. In versuchstierkundlichen Kursen werden Ärzt:innen, Wissenschaftler:innen und technische Mitarbeiter:innen im tierschutzgerechten Umgang mit Tieren trainiert.
Das 3-R-Prinzip (Replace, Reduce, Refine – Ersetzen, Reduzieren, Verbessern) ist Grundlage aller Forschungsaktivitäten. Tierversuche werden nur durchgeführt, wenn keine alternativen Verfahren verfügbar sind, wenn die Wissenschaftler:innen ihre versuchstierkundliche Sachkunde nachgewiesen haben und wenn das Versuchsverfahren von den Tierschutzbeauftragten, einer unabhängigen Kommission und der Genehmigungsbehörde gründlich geprüft und genehmigt worden ist.
Ausführliche Erläuterungen zur Notwendigkeit von Tierversuchen finden Sie auch auf den Seiten der Plattform Tierversuche Verstehen und bei Pro-Test Deutschland .