Fakultätsservice
Berufungen
Nachdem Sie Ihren Ruf erhalten haben, beginnen die Verhandlungen, die im Haus auf unterschiedlichen Ebenen geführt werden.
- Ruferteilung
- Gespräch mit der Dekanin über die Ausgestaltung der Arbeitsbedingungen (Lehre, Forschung, Krankenversorgung) und der sonstigen Rahmenbedingungen (z.B. familiäre Angelegenheiten).
- Verhandlungen über Erstausstattung und Mittelzuweisungen; ggfs.Gespräche mit weiteren Abteilungen des UKE und Gespräch mit dem Ärztlichen Direktor.
- Gespräch mit dem Personalbereich über die persönliche Vertragsgestaltung
Christine Wittenberg, Campus Lehre N 55, 5. OG, Zi. 05.06.1,
Veronika Staudt, Campus Lehre N55, 5. OG, Zi. 05.06.1,
Dörte Brickwedde, Campus Lehre N55, 5. OG, Zi. 05.05.1,
Rechtliche Grundlagen
Berufungsordnung der Universität Hamburg in der Fassung für die Medizinische Fakultät
Stiftungsprofessuren
Am UKE wirken über ein Dutzend Stiftungsprofessorinnen und -professoren. Exzellenz und Umfang von Forschung und Lehre am UKE gewinnen dadurch erheblich.
Ansprechpartnerinnen
Dr. Anja Jürgensen, Campus Lehre N 55, 5. OG, Zi. 05.05.1,
Erfüllung der Lehrverpflichtung
Die Medizinische Fakultät fragt am Ende jeden Studienjahres ab, ob die berufenen und die außerplanmäßigen Professor:innen ihre gesetzliche Lehrverpflichtung erfüllt haben.
Sie werden jeweils nach Ende des Sommersemesters per E-Mail kontaktiert und können die Erfüllung online bestätigen.
Bitte dokumentieren Sie Ihre Lehrleistungen für eventuelle Nachprüfungen durch Behörde und Rechnungshof.
Den Umfang Ihrer persönlichen Lehrverpflichtung können Sie dem jährlichen Anschreiben entnehmen. Mit welchem Lehrumfang Sie Ihre individuelle Lehrverpflichtung erfüllen, können Sie anhand der Lehrtätigkeitstabelle ermitteln.
Ansprechpartnerin
Dörte Brickwedde, Campus Lehre N 55, 5. OG, Zi. 05.05,
Rechtliche Grundlage