Vereinbarung über Terminwahrung ggf. mit Ausfallhonorar

Sehr geehrte Patientin, sehr geehrter Patient, sehr geehrte Angehörige,

die Klinik und Poliklinik für Hör-, Stimm- und Sprachheilkunde wird nach einem festen Einbestellsystem geführt. Die Termine werden jeweils nur an eine Patientin / einen Patienten vergeben.

An Ihrem Termin werden Sie, bzw. Ihr Kind, von mehreren Mitarbeitern aus unterschiedlichen Berufsgruppen untersucht, behandelt und beraten. Diese Behandlungen sind sehr zeit- und personalaufwändig und meist langfristig ausgebucht. Im Falle eines Nicht-Ercheinens oder verspäteter Absage entstehen Leerlauf und Kosten.*

Wir bitten Sie daher um eine Terminbestätigung / Terminabsage 14 Tage vor dem mit Ihnen vereinbarten Termin.

Melden Sie sich hierfür bitte in unserer Terminvergabe unter der Telefonnummer

(040) 7410-52365 (nur notfallfalls per E-Mail hss-termin@uke.de)

Wenn wir keine Rückmeldung erhalten, behalten wir uns vor, den Termin anderweitig zu vergeben.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

* Eine Verspätung von 2 Stunden ohne telefonische Information wird als Nicht-Erscheinen beurteilt. Ab einer Verspätung von 30 min kann eine vollständige Untersuchung nicht mehr zugesichert werden.

Diese Terminvereinbarung dient nicht nur der Vermeidung von Wartezeiten im organisatorischen Sinne, sondern begründet zugleich beiderseitige vertragliche Pflichten.

Die Klinik und Poliklinik für Hör-, Stimm- und Sprachheilkunde behält sich vor, bei verspäteter Absage (weniger als 24 Stunden) oder Nicht-Erscheinen Schadensersatz i. S. d. § 615 BGB geltend zu machen, es sei denn, an dem Versäumnis des Termins trifft die Patientin / den Patienten kein Verschulden (bspw. bei Vorlage eines ärztlichen Attests bei Erkrankung).

Die Höhe des Ausfallhonorars beläuft sich auf 200,- Euro pro Termin.

Die Vereinbarung gilt für den gesamten Zeitraum Ihrer Behandlungen in unserer Klinik.

Stand: 01.12.2020