Neugeborenen-Hörscreening
Neugeborenen-Hörscreening
Erstuntersuchung und Nachuntersuchungsstelle
- 2 bis 3 von 1.000 Kindern werden mit einer behandlungsbedürftigen beidseitigen Hörstörung geboren
- Unerkannt und damit unbehandelt kann dies zu Störungen von Hören und Sprache führen.
- Frühzeitiges Erkennen macht meistens eine fast normale Hör- und Sprachentwicklung möglich.
Hörprüfungen werden schon bei Neugeborenen durchgeführt, um frühzeitig eine Schwerhörigkeit ausschließen zu können.
Im Normalfall findet sie 1 bis 2 Tage nach der Geburt im Rahmen des Neugeborenen-Hörscreenings statt. Sie wird bis zum 6. Lebensmonat angeboten, die Kosten übernimmt Ihre Krankenkasse.
Die Untersuchung ist nicht belastend für Ihr Kind.
Am einfachsten ist sie durchzuführen, wenn Ihr Baby schläft. Das Ergebnis wird dann im gelben U-Heft eingetragen.
Wenn bei Ihrem Kind, z.B. nach einer ambulanten Geburt, noch kein Hörscreening durchgeführt wurde oder das 1. Screening auffällig war, dann vereinbaren Sie bitte einen Termin zum Erst- bzw. Nachscreening über unser Callcenter.
Informieren Sie sich auch über unsere offene Sprechstunde (ohne Termin).
Bitte bringen Sie eine Überweisung mit (z. B. vom Kinder- oder HNO-Arzt / -Ärztin).