Vertrauliche Spurensicherung bei häuslicher und
sexualisierter Gewalt
Informationen zum Projekt zur Unterstützung von erwachsenen Betroffenen von Gewalt in Schleswig-Holstein:
„Vertrauliche Spurensicherung bei häuslicher und sexualisierter Gewalt“
Es handelt sich um ein Projekt, das vom Ministerium für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung in Schleswig-Holstein finanziert wird. Die Projektzuständigkeit für die Kreise
- Dithmarschen
- Steinburg
- Pinneberg
- Segeberg
- Herzogtum Lauenburg
- Stormarn
liegt beim Institut für Rechtsmedizin in Hamburg.
Die übrigen Kreise in Schleswig- Holstein werden durch die rechtsmedizinischen Institute in Kiel und Lübeck betreut.
Sollten Sie von häuslicher Gewalt oder sexualisierter Gewalt betroffen sein, müssen Sie plötzlich an Vieles denken. Die Wichtigkeit der Dokumentation äußerlich sichtbarer Verletzungen, die zumeist schnell wieder verblassen, wird dabei häufig vergessen. Diese ist aber für eine Beweisführung vor Gericht, sowohl im Rahmen eines Strafverfahrens als auch in Zivilprozessen, bei denen es um Schadenersatz- oder Schmerzensgeldansprüche geht oder bei Familiengerichten im Rahmen eines Scheidungsverfahrens sehr wichtig.
Im Rahmen dieses Projektes erhalten Sie in den Zentralen Notaufnahmen und gynäkologischen Ambulanzen der Krankenhäuser ( Projektflyer ) kostenlose Hilfe vor Ort. In den Krankenhäusern wurden die Ärzte durch rechtsmedizinische Kollegen aus unserem Haus geschult, damit sie die Spuren gerichtsverwertbar sichern und dokumentieren können. Dort erhalten Sie auch Informationsmaterial zum Thema häusliche Gewalt inkl. der Erreichbarkeiten von Beratungsstellen in Ihrer Nähe. Die Befunderhebung und Spurensicherung ist für Sie kostenlos, freiwillig und selbstverständlich vertraulich.
Eine polizeiliche Anzeige ist KEINE Vorrausetzung. Sie werden lediglich darum gebeten – durch Unterschreiben einer Einwilligungserklärung – einer Weiterleitung des gesamten Spurenmaterials (Dokumentationsbogen, biologische Spuren und ggf. Blut-/ Urinproben) an die rechtsmedizinischen Institute zuzustimmen, da es in den Krankenhäusern keine Möglichkeiten der sicheren Lagerung einer gerichtsverwertbaren Dokumentation/ Spurenmaterial gibt. Auf diese Weise können wir Ihnen garantieren, dass Sie jederzeit zu einem späteren Zeitpunkt (bis zu 20 Jahre) auf das Material zurückgreifen können. Die Lagerung erfolgt in codierter Form, so dass eine unmittelbare Zuordnung zu einem Namen nicht möglich ist. Die Ärzte der Rechtsmedizin unterliegen der Schweigepflicht. Eine Weitergabe an Dritte – ohne Ihre Zustimmung – ist somit nicht möglich.
In den Kreisen Steinburg und Pinneberg besteht zudem die Möglichkeit, nach telefonischer Terminvereinbarung
Bei Fragen zum Projekt, zu Abläufen etc. stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung:
Weitere Informationen sind hier zu finden.