Wichtige Informationen für die Vermittlung von Betroffenen von Gewalt- oder Sexualstraftaten zu uns

Bitte beachten Sie:
Für die Beweisführung vor Gericht ist die schnelle und sachgerechte Dokumentation der Verletzungsfolgen von allergrößter Bedeutung.

Das gilt nicht nur für ein Strafverfahren, in dem Sie die Polizei und die Staatsanwaltschaft bei den Ermittlungen unterstützen können. Auch die Zivilgerichte, vor denen Sie einen Schadensersatz- oder Schmerzensgeldanspruch gegen den Täter durchsetzen können, sind auf fachkundig gesicherte Beweise angewiesen. Gleiches gilt für Familiengerichte in einem Scheidungsverfahren.

Die Rechtsmedizinische Untersuchungsstelle für Betroffene von Gewalt bietet Betroffenen dazu kostenlose Hilfe an. Besonders sachkundige Ärzte und Ärztinnen erstellen dort über Verletzungen ein Gutachten, das die Betroffenen vor Gericht als Beweismittel vorlegen können.
Die Ärzte der Untersuchungsstelle unterliegen wie ein Hausarzt der Schweigepflicht, auch gegenüber der Polizei und der Staatsanwaltschaft. Der Patient selbst kann entscheiden, ob und wie er das Gutachten der Untersuchungsstelle verwenden will.

Die Untersuchung am Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf erfolgt durch speziell geschulte Ärzte.

Der Untersuchungsprozess orientiert sich an den individuellen Bedürfnissen des Kindes. Das Unter­suchungsergebnis kann auch zur Entkräftung eines Misshandlungsverdachtes führen. Eine Strafanzeige bei der Polizei ist keine Voraussetzung für eine Untersuchung.

Unser Angebot

  • Rund um die Uhr telefonische Erreichbarkeit, auch anonym
  • Untersuchungen auch außerhalb des Universitätsklinikums Hamburg-Eppendorf
  • Fotodokumentation, ggf. Spurensicherung
  • Erstellung von schriftlichen Gutachten
  • Eine Vorstellung in der Sprechstunde für kindliche Gewaltopfer in der Kinder- und Jugendpsychiatrie ist möglich
  • Fort- und Weiterbildung für verschiedene Berufsgruppen

Kontakt