COVID-19-Infektionen im Zentrum für Onkologie im April 2020

Uns erreichen immer wieder Anfragen zu der Häufung von COVID-19-Infektionen im Zentrum für Onkologie des UKE im April 2020. Implizit werden dem UKE darin fachliche, aber auch kommunikative Fehler vorgeworfen. Das UKE äußert sich jedoch grundsätzlich nicht zu einem laufenden Ermittlungsverfahren, um dieses nicht zu beeinflussen. Zugleich möchten wir – soweit möglich – transparent sein:

Die andauernde Corona-Pandemie stellt für uns alle, auch für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des UKE, eine besondere Herausforderung dar. Die tragischen Geschehnisse im Zentrum für Onkologie haben uns zutiefst betroffen gemacht. Unser Mitgefühl gilt den Angehörigen und Freunden der verstorbenen Patientinnen und Patienten.

Zum Schutz aller Patientinnen und Patienten sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter hat das UKE bereits zu Beginn der Corona-Pandemie verschiedene Maßnahmen ergriffen und passt diese fortlaufend an, um eine weitere Ausbreitung des neuartigen Corona-Virus zu verhindern. Das UKE befolgt hierbei mindestens die jeweils aktuellen Vorgaben und Hygiene-Empfehlungen des Robert Koch-Instituts (RKI), die sich vor dem Hintergrund des dynamischen Infektionsgeschehens regelmäßig ändern. Zudem haben die Behörden der Freien und Hansestadt Hamburg und das Bundesministerium verbindliche Regelungen angeordnet.

So testet das UKE bereits seit Beginn der Pandemie in Hamburg beziehungsweise Norddeutschland deutlich über die Empfehlungen des RKI hinaus: Konkret werden – die RKI-Empfehlungen übertreffend – sämtliche Kontaktpersonen von an SARS-CoV-2 erkrankten Beschäftigten getestet. Beschäftigte mit Symptomen können sich in den Strukturen des UKE sehr niedrigschwellig testen lassen. Sämtliche im UKE aufgenommenen Patientinnen und Patienten werden bereits seit dem 20. April im Rahmen einer Studie und vom 4. Mai an laut einer neuen Verfügung der Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz auf SARS-CoV-2 getestet. Ferner wird bei sämtlichen Diagnostiken, sofern möglich, auf SARS-CoV-2 getestet.

Darüber hinaus wurden zeitweise Geländezutrittskontrollen eingerichtet, nach langer Abwägung die Besuchsrechte eingeschränkt, Barrieren zur Abstandshaltung eingesetzt und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Homeoffice ermöglicht. Darüber hinaus bestehen Hygienevorgaben, wie zum Beispiel die Pflicht, in klinischen Bereichen und in den Ambulanzen einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Der Einsatz von Servicekräften wurde soweit wie möglich auf bestimmte bzw. festgelegte Bereiche beschränkt. Elektive Behandlungen wurden vorübergehend zurückgefahren und Service-Angebote für Beschäftigte wie zum Beispiel die Kantine wurden eingeschränkt oder ganz eingestellt.

Die Beschäftigten, Patienten und Besucher werden regelhaft in Hygienemaßnahmen unterrichtet. Die Beschäftigten werden darüber hinaus regelmäßig durch schriftliche Regelwerke, Newsletter oder durch die Informationen durch ihre Vorgesetzten sensibilisiert. Es erfolgt auch eine Information und Sensibilisierung der Beschäftigten durch Hygieneschulungsvideos oder bereichsspezifische oder allgemeine Präsenzschulungen durch den Arbeitsbereich Krankenhaushygiene.

Umfangreiche Informationen zum Zentrum für Onkologie während der Corona-Pandemie und zum Infektionsgeschehen wurden auf der UKE-Homepage unter https://www.uke.de/corona-virus/versorgung-onkologie-patienten.html veröffentlicht. Allgemeine Informationen zum Corona-Virus sind unter https://www.uke.de/corona-virus.de und alle Pressemitteilungen zum Thema auf den Presseseiten unter https://www.uke.de/allgemein/presse/index.html zu finden. Seit Beginn der Corona-Infektionen hat das UKE eine sehr transparente Öffentlichkeitsarbeit verfolgt und unter anderem in regelmäßigen Pressegesprächen die Zahlen der infizierten Patientinnen und Patienten des UKE veröffentlicht.

Selbstverständlich werden darüber hinaus auch auf den Stationen des UKE jederzeit Gespräche mit Angehörigen und Patienten über die aktuelle Situation geführt. Die Ärztinnen und Ärzte sowie Pflegekräfte sind jederzeit ansprechbar.

Eine faire Bewertung des damaligen Geschehens in der Onkologie des UKE liefert der Podcast vom 16. April 2020 des renommierten Virologen Prof. Dr. Christian Drosten: https://youtu.be/_pP8AfANjHc?t=876

Details zur Häufung von COVID-19-Infektionen im Zentrum für Onkologie im April 2020

  • Am 18. März 2020 wurden im Zentrum für Onkologie des UKE zwei Patienten positiv auf COVID-19 getestet. Die Patienten wurden den zuständigen Gesundheitsämtern vom UKE sofort telefonisch gemeldet und nach Vorliegen des Testergebnisses auf einer COVID-19-Station isoliert. Am 19. März 2020 sowie in der weiteren Folge wurden mehrere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Zentrum für Onkologie des UKE ebenfalls positiv auf SARS-CoV-2 getestet, den zuständigen Gesundheitsämtern vom UKE sofort gemeldet und sofort unter Quarantäne gestellt. Am 3. April 2020 meldete sich ein weiterer Mitarbeiter im Zentrum für Onkologie krank. Es wurde unmittelbar ein Abstrich gemacht. Am 5. April 2020 stand das positive Testergebnis fest. Daraufhin wurden alle Patientinnen und Patienten dieser Station symptomunabhängig im Sinne eines Routinescreenings getestet, sieben Patientinnen beziehungsweise Patienten wurden positiv auf SARS-CoV-2 getestet. Die Testergebnisse lagen am 5. April 2020 vor. Beginnend ab diesem Zeitpunkt erfolgten Einzelfallmeldungen der betreffenden Patientinnen und Patienten an das zuständige Gesundheitsamt Hamburg-Nord jeweils mit Hinweis auf das Ausbruchsgeschehen.

    Nach aktuellem Kenntnisstand wurden von März bis Mitte April 2020 insgesamt 22 Patientinnen und Patienten infiziert, von denen 11 verstarben.

    Zum jetzigen Zeitpunkt ist eine Aussage zu weiteren etwaigen gesundheitlichen Folgeschäden bei den infizierten Patienten nicht möglich. Zum einen ist häufig schon weder die Kausalität der Infektion mit dem SARS-CoV-2-Erreger für etwaig noch bestehende gesundheitliche Schäden noch deren Dauerhaftigkeit verlässlich feststellbar, zum anderen verbieten sich auch aus Gründen der Schweigepflicht nähere Angaben.

    Nach aktuellem Kenntnisstand können insgesamt bis zu 40 Beschäftigte des UKE (inkl. Tochterunternehmen), darunter Pflegekräfte und Mitarbeiter aus dem ärztlich-wissenschaftlichen Dienst, mit einem SARS-CoV-2-Nachweis dem Infektionsgeschehen zugeordnet werden. Bei 30 dieser Personen ist eine Ansteckung hochwahrscheinlich. Bei den 10 weiteren Personen können Übertragungen durch andere Kontakte nicht ausgeschlossen werden. Es sind keine Beschäftigten verstorben. Einige Beschäftigte haben trotz SARS-CoV-2-Nachweis keine symptomatische COVID-19-Erkrankung entwickelt (asymptomatischer Verlauf).

  • Das UKE hat im Zusammenhang mit dem Ausbruchsgeschehen unabhängig von den ohnehin im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie etablierten Vorbereitungen und Regelungen und den etablierten täglichen medizinischen patientenbezogenen Verlaufsbesprechungen, der umfassenden Beteiligung der Krankenhaushygiene sowie der zuständigen Behörden unmittelbar zusätzlich vielfältige organisatorische und medizinisch-wissenschaftliche Maßnahmen getroffen, die sich zusammengefasst wie folgt darstellen:

    Die Ereignisse waren Gegenstand von Sitzungen der etablierten Morbiditäts- und Mortalitätskonferenz des Zentrums für Onkologie. Es wurde – zusätzlich zu der bereits bestehenden zentralen Corona-Task-Force des UKE – eine spezielle interdisziplinäre Corona-Task-Force im Zentrum für Onkologie eingerichtet, in deren Sitzungen die Ereignisse anhand der jeweiligen Erkenntnisse kontinuierlich diskutiert und bewertet werden. Zudem wurde und wird der zentralen, ebenfalls interdisziplinär und interprofessionell besetzten Corona-Task-Force des UKE berichtet. Sowohl die Sitzungen der Morbiditäts- und Mortalitätskonferenzen als auch die der Corona-Task-Force des Zentrums für Onkologie und der zentralen Corona-Task-Force des UKE werden protokolliert und die Protokolle allen beteiligten Einrichtungen im UKE zur Verfügung gestellt. Daneben wurde eine interdisziplinäre Projektgruppe eingerichtet, die die im UKE und im Zentrum für Onkologie im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie getroffenen Maßnahmen wie auch hiermit im Zusammenhang stehende behördliche Bescheide, Allgemeinverfügungen und Verordnungen chronologisch erfasst und fortlaufend dokumentiert.

    Zudem hat das UKE eine ausführliche Analyse aller in diesem Zusammenhang relevanten Patientendaten im zeitlichen Ablauf durchgeführt, um so die Identifizierung möglicher Zusammenhänge von Infektionen bei Patientinnen und Patienten zu unterstützen sowie bei Beschäftigten durch Sequenzierung der genetischen Information von Virusisolaten Infektionsketten zu entdecken. Da für die Analyse mittels Sequenzierung in den Materialien der zu untersuchenden Patienten für eine erfolgreiche Analyse eine signifikante Mindestmenge von Virus-RNA in den asservierten Proben erforderlich ist, konnten in einem ersten Sequenzierungsansatz nicht alle Virusisolate endgültig untersucht werden (zum Verständnis: es geht nicht um das Volumen der Probe, sondern um die Quantität an Virusgenom darin). Daher steht nicht für alle betroffenen Personen eine detaillierte Sequenzanalyse der Virusgenome zu Verfügung. Die Untersuchungen sind noch nicht abgeschlossen, aktuell werden weitere Proben untersucht sowie die Analysemethodik nach methodischer Erkenntnislage optimiert, so dass im künftigen Verlauf gegebenenfalls noch weitere Erkenntnisse zum Gesamtgeschehen erreicht werden könnten. Aus den bisher durchgeführten Genom-Analysen lassen sich aus epidemiologischer Sicht eindeutige Übertragungswege nicht ableiten. Ohnehin will das UKE den Ergebnissen der Ermittlungen der Staatsanwaltschaft nicht vorgreifen.

    Darüber hinaus äußert sich das UKE grundsätzlich nicht zu Gerüchten und Vermutungen, die zudem sehr wahrscheinlich auch Gegenstand der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen sein werden. Ohnehin würden Informationen bezüglich der Quelle der Häufung unter die ärztliche Schweigepflicht fallen.

    Die bisherige Prüfung und Aufarbeitung hat gezeigt, dass das UKE sich regelkonform verhalten hat und die getroffenen Maßnahmen trotz der sich beständig ändernden Rahmenbedingungen aufgrund des wachsenden Erkenntnisgewinns zum SARS-CoV-2 und den hieraus resultierenden Prozessumstellungen zielgerichtet und effektiv waren. Der im Rahmen einer Pandemie durch einen Virus wie SARS-CoV-2 leider nie lückenlos auszuschließende Ausbruch konnte aufgrund der im Vorwege getroffenen Vorbereitungen und der weiteren im Anschluss an den Ausbruch veranlassten Maßnahmen bestmöglich und letztlich erfolgreich kontrolliert worden. Es wären ohne konsequentes Handeln (getrennte Stationen, getrennte onkologische Behandlungsteams, FFP2-Masken, Testungen von Patienten und Personal, Besucherregelung usw.) wesentlich mehr Betroffenen zu erwarten gewesen. Bis heute hat es im Zentrum für Onkologie kein Ausbruchsgeschehen mit SARS-CoV-2 mehr gegeben. Darüber hinaus ist es gelungen, bei praktisch allen von der Infektion genesenen Patienten die komplexe Krebstherapie ohne wesentliche Einschränkungen lege artis fortzusetzten. Zudem ist anzumerken, dass die Therapieergebnisse der schwer erkrankten, beatmeten Patient:innen eindeutig besser als die sonst im Bundesdurchschnitt berichteten Ergebnisse sind. Hier kommt dem UKE zugute, dass profunde Erfahrungen bei der Versorgung von Menschen mit akutem Lungenversagen (ARDS=Acute Respiratory Distress Syndrome) bestehen.

  • Die Erkenntnisse der Morbiditäts- und Mortalitätskonferenzen sowie die Protokolle der Corona-Task-Force haben intern-vertraulichen Charakter und werden nicht außerhalb des Campus veröffentlicht. Im Übrigen bleiben die Ergebnisse dieser staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen ebenso abzuwarten wie gegebenenfalls noch zu erwartende medizinisch-wissenschaftliche Erkenntnisse.

    Unabhängig hiervon wurde und wird die zuständige Aufsichtsbehörde durch den Ärztlichen Direktor des UKE fortlaufend über wesentliche Entwicklungen und Vorgänge im UKE (auch) im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie informiert.

    Im Übrigen unterstützt das UKE selbstverständlich die Ermittlungsarbeit der Staatsanwaltschaft Hamburg und hat dieser Daten und einen Überblick über den Zeitablauf und die vom UKE getroffenen Maßnahmen zur Verfügung gestellt.

  • Das im Jahr 2001 in Kraft getretene Infektionsschutzgesetz (IfSG) regelt, welche Krankheiten bei Verdacht, Erkrankung oder Tod und welche labordiagnostischen Nachweise von Erregern meldepflichtig sind. Das Meldeverfahren nach IfSG gestaltet sich wie folgt:

    Jeder Einzelfall einer meldepflichtigen Infektion ist nach § 6 Absatz 1 IfSG an die jeweiligen Gesundheitsämter der Wohnorte der infizierten Person zu melden. Zusätzlich ist nach § 6 Absatz 3 IfSG das Auftreten von zwei oder mehr nosokomialen Infektionen nicht namentlich an das für die Einrichtung zuständige Gesundheitsamt als Ausbruch zu melden. Damit soll das für das Krankenhaus zuständige Gesundheitsamt schnell über eine Häufung von nosokomialen Infektionen informiert werden, um gegebenenfalls vor Ort weitere Maßnahmen treffen zu können. Es besteht eine solche zusätzliche Meldepflicht, wenn zwei nosokomiale Ansteckungen vorliegen, bei denen ein epidemischer Zusammenhang wahrscheinlich ist oder vermutet wird. Als nosokomiale Infektion wurde bis zum 17. April 2020 eine Infektion mit lokalen oder systemischen Infektionszeichen als Reaktion auf das Vorhandensein von Erregern oder Toxinen bezeichnet, die im zeitlichen Zusammenhang mit einer stationären oder einer ambulanten medizinischen Maßnahme steht, soweit die Infektion nicht bereits vorher bestand (§ 2 Nummer 8 IfSG). Das heißt, wenn in einem der beiden Infektionsfälle bereits erste Infektionszeichen vor der Aufnahme in das Krankenhaus oder innerhalb der ersten 48 Stunden des Krankenhausaufenthalts vorhanden waren, lag keine nosokomiale, sondern eine mitgebrachte Infektion vor. Formal fielen unter den Begriff der nosokomialen Infektion auch nur infizierte Patientinnen und Patienten, keine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Seit dem 17. April 2020 empfiehlt das Robert Koch-Institut, bei einem positiven SARS-CoV-2-Nachweis bei Patienten, aber auch bei Personal im Gesundheitswesen, umgehend Maßnahmen einzuleiten und das Gesundheitsamt zu informieren. Nach § 17 Absatz 1 Ziffer 2 BioStoffV hat der Arbeitgeber das Amt für Arbeitsschutz über Krankheitsfälle Beschäftigter, die auf Tätigkeiten mit Biostoffen zurückzuführen sind, unter genauer Angabe der Tätigkeiten, unverzüglich zu unterrichten.

    Beginnend ab dem 5. April 2020 erfolgten Einzelfallmeldungen jeweils mit Hinweis auf das Ausbruchsgeschehen. Am 6. April 2020 gab es eine Kommunikation zwischen dem UKE und dem zuständigen Gesundheitsamt Nord mit dem Hinweis auf ein nosokomiales Ausbruchsgeschehen. Ab dem 8. April 2020 erfolgten die Meldungen an das zuständige Gesundheitsamt in Form von Listen.

    Es wurden alle Fälle der Onkologie nach der den § 6 Absatz 1 ergänzenden Corona-Virus-Meldeverordnung gemeldet. Die einzelne Übertragung Mitte März erfüllte nicht den Meldetatbestand nach § 6 Absatz 3, jedoch war das Gesundheitsamt über jeden Einzelfall informiert. Mit der Entdeckung der Erkrankungshäufung wurde die erforderliche Meldung nach § 6 Absatz 3 mit dem dafür von der Behörde zur Verfügung gestellten Meldeformular gemeldet und eindeutig auf den Zusammenhang mit der Erkrankungshäufung hingewiesen.

  • Bis heute erhalten alle Patienten, die in das Zentrum für Onkologie aufgenommen werden, unter Isolationsbedingungen eine Abstrichtestung. Alle Patienten, die sich stationär im Zentrum für Onkologie befinden, erhalten darüber hinaus auf jeglicher Station zweimal wöchentlich einen Routineabstrich. Alle Patienten, die im Rahmen ihres Aufenthaltes Fieber und/oder andere Infektionszeichen entwickeln, werden zusätzlich sofort getestet.

    Vorgaben zu Testungen von Patientinnen und Patienten im Rahmen von Krankenhausbehandlungen durch die Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz wurden jederzeit (über)erfüllt.

    Für Beschäftigte des UKE bestehen bereits seit dem Auftreten der ersten Infektion in Hamburg klar festgelegte Rahmenbedingungen für die Testung auf SARS-CoV-2. Hierzu gehört die Testung nach Kontakt entsprechend der Kontaktkategorien des Robert Koch Institutes. Das UKE bietet über die RKI-Empfehlungen hinausgehend auch Beschäftigten nach Kontakten mit niedriger Übertragungswahrscheinlichkeit (Kategorie II) die freiwillige Möglichkeit zu Testung an. Die Kriterien zur Testung von Beschäftigten werden durch die zentrale Corona-Task-Force des UKE festgelegt.

  • Die im UKE eingesetzten Reinigungskräfte sind Beschäftigte der Klinik Service Eppendorf GmbH (KSE), einer 100-prozentigen Tochtergesellschaft des UKE. Sie werden je nach arbeitsvertraglich vereinbarten Arbeitszeiten und den bereichsspezifischen Anforderungen auf einer oder mehreren Stationen eingesetzt. Die für das UKE festgelegten hygienischen und arbeitssicherheitsrelevanten Vorgaben gelten analog für die KSE-Beschäftigten (z.B. Tragen von Mund-Nasen-Schutz in allen patientennahen Bereichen, von FFP2-Masken im Zentrum für Onkologie).

    Für die Beschäftigten der KSE gilt in Abhängigkeit vom individuellen vertraglichen Status entweder der Tarifvertrag des Öffentlichen Dienstes oder der Tarifvertrag für die gewerblichen Beschäftigten in der Gebäudereinigung.

    Für die Reinigungskräfte der KSE ist ein Schulungskonzept etabliert. Die Reinigungskräfte werden außerdem auf der jeweiligen Station durch den Bereich Krankenhaushygiene des UKE in die geltenden speziellen Hygieneregeln eingeführt, da sich diese dynamisch ändern können. Die Anpassungen der Hygienemaßnahmen werden an die Beschäftigten kommuniziert. Zudem besteht eine Betriebsanweisung für alle Beschäftigten der KSE. Die Weitergabe relevanter Informationen und auch die Beantwortung von Fragen erfolgt ohnehin auch im engen Austausch zwischen den Reinigungskräften und ihren Vorgesetzten.

    Für das ausreichende sprachliche Verständnis wird im Bedarfsfall durch zusätzliche Maßnahmen der KSE Sorge getragen. So werden die für die Beschäftigten der Reinigung relevanten Informationen seitens der KSE z.B. in einem eigenen Newsletter – gegebenenfalls in vereinfachter Sprache – übernommen. Neben der mündlichen Unterweisung erfolgt für Reinigungskräfte auch eine schriftliche Unterweisung unter Verwendung von Bildern, so dass die Unterweisungsinhalte auch auf diesem Weg ergänzend vermittelt werden.

    Im Zentrum für Onkologie gilt, dass dort Stammpersonal aus einem festen Team eingesetzt wird. Hier müssen individuelle arbeitsvertragliche Situationen und täglich durchzuführende Reinigungsarbeiten synchronisiert werden (alle sieben Tage der Woche muss gereinigt werden, aber es wird von einer Kraft nicht im Rahmen einer Sieben-Tage-Woche gearbeitet).

  • Das UKE hat intensiv extern wie auch intern zu dem Geschehen kommuniziert. Die gesellschaftliche und fachliche Kommunikation wurde seitens des UKE ausdrücklich gesucht. Pressekonferenzen, -mitteilungen, Info-Mails an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Infobörsen im Video-Format, Risikokonferenzen, zahlreiche wissenschaftliche Publikationen, Hintergrundgespräche von Frau Prof. Addo, den Herren Profs. Bokemeyer, Knobloch, Kluge u.a und unzählige Gespräche mit Patientinnen und Patienten, Angehörigen sowie mit externen ärztlichen Kolleginnen und Kollegen wurden angeboten und durchgeführt.

    Im Rahmen der externen Kommunikation waren und sind Informationen und Pressemitteilungen auf der UKE-Homepage öffentlich und für alle Interessierten einsehbar, dies während der Häufung der Fälle im Zentrum für Onkologie auf der Startseite unter https://www.uke.de sowie auf den Presseseiten als einzelne Pressemitteilungen unter https://www.uke.de/allgemein/presse/index.html sowie https://www.uke.de/allgemein/presse/pressemitteilungen/index.html . Mittlerweile werden die Informationen zusammengefasst und auf einer eigenen Internetseite unter https://www.uke.de/corona-virus/versorgung-onkologie-patienten.html zur Verfügung gestellt. So wurden tatsächlich Todesfälle aus dem Geschehen sofort berichtet.

    Auch allgemeine Informationen für Patienten, Besucher und die Öffentlichkeit zum Thema Corona finden sich seit Beginn der Corona-Pandemie in Hamburg auf der UKE-Startseite www.uke.de sowie auf einer eigenen Corona-Unterseite www.uke.de/corona . Auf den UKE-Internetseiten sind umfassende Informationen aus dem UKE zum Thema Corona zusammengestellt. Der Ärztliche Direktor (@ProfGoeke) berichtet seit 18. April 2020 tagesaktuell zu Zahlen, Daten, Fakten in einem Tweed, der täglich von mehreren Hundert Lesern beachtet wird.

    Seit Anbeginn der Corona-Pandemie hat das E-Mail-Postfach der Pressestelle des UKE bisher mehr als 5.000 E-Mail-Eingänge verzeichnet, die bearbeitet wurden. Um möglichst viele der nationalen sowie internationalen Medienanfragen bedienen zu können, richten die UKE-Experten passende Timeslots ein, die die Pressestelle jeweils koordiniert.

    Im Rahmen der internen Kommunikation erfolgte und erfolgt eine kontinuierliche Information zusätzlich durch den per E-Mail an alle Beschäftigten versandten Corona-Newsletter sowie durch fortlaufende Berichterstattung im Intranet.

    Die tragenden Entscheidungen zu den Corona-Maßnahmen im UKE werden konsensual nach Beratung von einer Vielzahl von Experten aus diversen Bereichen in der zentralen Task Force Corona des UKE getroffen. Die Task Force Corona ist ein interdisziplinäres, zentrales Gremium im UKE, das die konzernweite Koordinierung der übergeordneten Informationen und Maßnahmen im Zusammenhang mit der SARS-CoV-2-Pandemie steuert. Die Ergebnisse der Beratung werden protokolliert und juristisch geprüft.

Stand: August 2020